Was beim Laden nervt

Vielerorts wird immer wieder diskutiert, wie man das elektrische Fahren attraktiver machen kann. Und bei aller Technik der Fahrzeuge selbst, ist es m.E. vor allem die Komplexität des Ladens an öffentlichen Ladesäulen. Das ist ein Textx

Wer häufig an öffentlichen Ladesäulen lädt, kennt die Probleme vermutlich zu einem grossen Teil, die Frage ist aber: Was müsste eigentlich besser werden? Im Laufe der Jahre hat sich da einiges an Erfahrung – aber auch an Ärgernis bei mir angesammelt.

Hier mal meine ganz private Liste, die ihr gerne über das Kommentarfeld um eure eigenen Punkte ergänzen dürft.

Bezahlung

Nicht von ungefähr fast an oberster Stelle – ist doch das Bezahlen beim Laden für viele ein Mysterium. Und wer nicht gerade eine hohe digitale Affinität aufweist, ist oftmals „total lost“

  • Blockiergebühren sind mit einem Maximalpreis gedeckelt, falls vorher geladen wurde.
  • Preise für Kreditkarten und EC Kartenzahlungen müssen gut sichbar an DC Ladesäulen aushängen.
  • Zwischen 21:00 und 08:00 gibt es keine Blockiergebühr an AC Ladesäulen
  • Das von Tesla bekannte Modell, keine Blockiergebühr zu verlangen, wenn die Belegung der Ladesäulen <50% ist wird für alle DC Ladesäulen angewendet. Es ist über SMS/Mail N zu informieren, wenn dieser Zustand eintritt und eine Karenzzeit von 15min zum Wegfahren des Fahrzeugs einzuräumen.
  • Blockiergebühren müssen beim Start des Ladens angezeigt werden. Bei DC Ladesäulen direkt über das Display der Ladesäule – bei AC Ladesäulen an die in der Bezahlkarte hinterlegte Mail.
  • Laden mittels EC Karte und Kreditkarte europaweit Standard für DC Ladesäulen. Da AC Ladesäulen mit wesentlich geringeren Margen arbeiten, reicht es, wenn AC Ladesäulen einheitlich über die EC Karte geladen werden können.
  • Um mittels EC Karte und/oder Kreditkarte zahlen zu können, ist es verpflichtend, mindestens E-Mailadresse und Mobilfunknummer zentral zu hinterlegen um über Start/Ende/Kosten/Änderungen informiert zu werden. Dazu wird eine landesweite Zentrale Datenbank genutzt, welche von allen Anbietern finanziert wird (ähnlich der Roaming DB der Mobilfunkbetreiber). Die Nutzung ist bei Fahrten im Ausland auch Auslandsgesellschaften zu ermöglichen.
  • Über die hinterlegten Kontaktdaten ist es verpflichtend, das über Start und Ende des Ladevorgangs informiert wird. Ebenfalls ist es verpflichtend, das der Beginn des Ablaufs von Blockiergebühren angezeigt wird.
  • In den Parkräumen von Grossveranstaltungen (Konzert, Fussballspiele, usw) sind für mindestens x% der Fahrzeuge Ladesäulen vorzuhalten. Mehrkosten sind durch den Betreiber der Veranstaltungsinfrastruktur zu tragen. Für die Dauer der Veranstaltungen sind keine Blockiergebühren fällig, sofern mindestens 10kW geladen werden.
  • Hotels mit einer bestimmten Mindestgrösse müssen Ladepunkte ohne Blockiergebühr vorweisen. Die Kosten für das Laden dürfen nicht über den Standardwerten liegen.

Ladesäulen finden

  • Ladesäulen, welche nicht öffentlich zugänglich sind, dürfen nicht als solche in Übersichten und einer zentralen Ladesäulen-Datenbank erscheinen. Vor allem AC Ladesäulen werden oftmals hinter einer Schranke, in einer privaten Garage o.ä. versteckt.
  • Die Belegung einer Ladesäule muss im Fahrzeug – während der Fahrt – erkennbar sein und von der integrierten Navigationssoftware abgerufen werden. Ist keine integrierte Navigationssoftware verfügbar, so muss es die Option geben, die Onboard Unit mit dem Smartphone zu verbinden um externe Navigationssoftware wie ABRP o.ä. zu nutzen.
  • Bei mehr als 4 DC Ladesäulenanschlüssen, muss mindestens ein Anschluß für Fahrzeuge mit Anhängern oder LKW/ Busse befahrbar sein.
  • Ladeparks mit mehr als 4 DC Ladesäulenanschlüssen sind als solche in einer zentralen Datenbank zu verzeichnen.
  • Die Haltebucht an Ladestationen muss so beschaffen sein, dass auch ein normaler PKW mit Fahrradträger nicht den Verkehr in der Zufahrt behindert.
  • Wie auch im Roamingbereich der Mobilfunkanbieter ist pro Land innerhalb der EU eine (!) zentrale Datenbank aufzubauen, welche den Zustand alle DC und AC Ladesäulen in Echtzeit erfasst. Diese Datenbank muss als Mindeststandard von allen App-Anbietern genutzt und alle dortigen Informationen auch dargestellt werden. Als Mindestinformation gilt in Echtzeit: Anzahl Ladepunkte, Anzahl verfügbarer Ladepunkte, Dauer der aktuellen Belegung pro Ladepunkt, Fehlermeldungen bei defekten Ladepunkten. Zusatzinformation bei DC Ladesäulen: Infrastruktur (Toilette, Restaurant)
  • Die Ladesäulen in der Zentralen Datenbank werden von unabhängigen Prüfern überprüft – identisch zur Tankstellenprüfung. Anbieter, welche Änderungen (z.B. Ausserbetriebnahme) nicht melden, werden mit Konventionalstrafen belegt.
  • Neue Ladesäulen müssen nach Inbetriebnahme – spätestens aber nach zwei Monaten in der zentralen Datenbank gemeldet sein – andernfalls werden „Blockiergebühren“ vom Betreiber fällig.
  • Die Aktualisierung von Ladestationen darf nicht von einem Abomodell der Navigationssoftware abhängig sein und kostenlos dauerhaft erfolgen.
  • Ladeparks müssen in der Navigationssoftware des Fahrzeugs und in Apps als Filter auswählbar sein.
  • Werden spezielle Ladekarten verwendet – also kein EC/Kreditkarten als Bezahlung, so sind diese auch für europaweites Roaming freizuschalten. Ladekarten ohne europaweites Roaming müssen dies auf der Karte oder in der App klar dokumentieren.
  • Die Aktualisierung von Informationen über neue Ladestationen muss EU-weit funktionieren. Im aktuellen Land in Echtzeit – bei Grenzüberschreitung gilt die Echtzeitaktualisierung im jeweiligen Land.
  • Die Nutzung der Datenübertragung zwischen Fahrzeug und Ladeinformationen darf nicht von einem Abomodell abhängig gemacht werden und muss generell für alle E-Autos mit dem Kaufpreis abgegolten sein. Ist der vom Hersteller genutzte Anbieter nicht verfügbar, muss eine Roamingoption greifen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Ladeplanung auch ausserhalb der Netzverfügbarkeit des eigenen Anbieters funktioniert.
  • Alle Anbieter von Ladestationen müssen eine 24×7 Hotline anbieten, um im Fehlerfall (z.B. Verlust der EC Karte, Kabel wird nicht freigegeben usw.) die Ladesäule freischalten zu können.
  • Es muss die Option geben einen Ladepunkt über das Display der Ladesäule zu entriegeln
  • Tankstellen mit einem bestimmten Mindestumsatz sind verpflichtet mindestens 2 DC Ladepunkt mit mindestens je 150kW/h betriebsbereit bereitzustellen.

Laden

  • Die Ladeleistung ist an den Ladesäulen gut sichtbar angezeigt werden. Wird die Ladeleistung über mehrere Ladepunkte verteilt, so ist dies Teil der Anzeige z.B. 300KW/2
  • DC Ladepunkte sind mit einer Kameraüberwachung auszustatten um Vandalismus und Zerstörung zu vermeiden.
  • DC Ladesäulen müssen mit einer Straßenbeleuchtung versehen sein.
  • Der Nutzer ist via E-Mail und/oder SMS über das Ende des Ladens zu informieren.
  • DC Ladesäulen müssen mit ausreichend langen Kabeln ausgestattet sein
  • Ladesäulen müssen sowohl in Vorwärtsfahrt als auch in Rückwärtsfahrt erreichbar sein. Aus diesem Grund dürfen Ladesäulen nicht in Einbahnstrassen in schräg laufenden Parkbereichen aufgestellt werden.
  • Ladeparks mit mehr als 4 Ladepunkten müssen überdacht sein

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