Was beim Laden nervt

Vielerorts wird immer wieder diskutiert, wie man das elektrische Fahren attraktiver machen kann. Und bei aller Technik der Fahrzeuge selbst, ist es m.E. vor allem die Komplexität des Ladens an öffentlichen Ladesäulen. Das ist ein Textx

Wer häufig an öffentlichen Ladesäulen lädt, kennt die Probleme vermutlich zu einem grossen Teil, die Frage ist aber: Was müsste eigentlich besser werden? Im Laufe der Jahre hat sich da einiges an Erfahrung – aber auch an Ärgernis bei mir angesammelt.

Hier mal meine ganz private Liste, die ihr gerne über das Kommentarfeld um eure eigenen Punkte ergänzen dürft.

Bezahlung

Nicht von ungefähr fast an oberster Stelle – ist doch das Bezahlen beim Laden für viele ein Mysterium. Und wer nicht gerade eine hohe digitale Affinität aufweist, ist oftmals „total lost“

  • Blockiergebühren sind mit einem Maximalpreis gedeckelt, falls vorher geladen wurde.
  • Preise für Kreditkarten und EC Kartenzahlungen müssen gut sichbar an DC Ladesäulen aushängen.
  • Zwischen 21:00 und 08:00 gibt es keine Blockiergebühr an AC Ladesäulen
  • Das von Tesla bekannte Modell, keine Blockiergebühr zu verlangen, wenn die Belegung der Ladesäulen <50% ist wird für alle DC Ladesäulen angewendet. Es ist über SMS/Mail N zu informieren, wenn dieser Zustand eintritt und eine Karenzzeit von 15min zum Wegfahren des Fahrzeugs einzuräumen.
  • Blockiergebühren müssen beim Start des Ladens angezeigt werden. Bei DC Ladesäulen direkt über das Display der Ladesäule – bei AC Ladesäulen an die in der Bezahlkarte hinterlegte Mail.
  • Laden mittels EC Karte und Kreditkarte europaweit Standard für DC Ladesäulen. Da AC Ladesäulen mit wesentlich geringeren Margen arbeiten, reicht es, wenn AC Ladesäulen einheitlich über die EC Karte geladen werden können.
  • Um mittels EC Karte und/oder Kreditkarte zahlen zu können, ist es verpflichtend, mindestens E-Mailadresse und Mobilfunknummer zentral zu hinterlegen um über Start/Ende/Kosten/Änderungen informiert zu werden. Dazu wird eine landesweite Zentrale Datenbank genutzt, welche von allen Anbietern finanziert wird (ähnlich der Roaming DB der Mobilfunkbetreiber). Die Nutzung ist bei Fahrten im Ausland auch Auslandsgesellschaften zu ermöglichen.
  • Über die hinterlegten Kontaktdaten ist es verpflichtend, das über Start und Ende des Ladevorgangs informiert wird. Ebenfalls ist es verpflichtend, das der Beginn des Ablaufs von Blockiergebühren angezeigt wird.
  • In den Parkräumen von Grossveranstaltungen (Konzert, Fussballspiele, usw) sind für mindestens x% der Fahrzeuge Ladesäulen vorzuhalten. Mehrkosten sind durch den Betreiber der Veranstaltungsinfrastruktur zu tragen. Für die Dauer der Veranstaltungen sind keine Blockiergebühren fällig, sofern mindestens 10kW geladen werden.
  • Hotels mit einer bestimmten Mindestgrösse müssen Ladepunkte ohne Blockiergebühr vorweisen. Die Kosten für das Laden dürfen nicht über den Standardwerten liegen.

Ladesäulen finden

  • Ladesäulen, welche nicht öffentlich zugänglich sind, dürfen nicht als solche in Übersichten und einer zentralen Ladesäulen-Datenbank erscheinen. Vor allem AC Ladesäulen werden oftmals hinter einer Schranke, in einer privaten Garage o.ä. versteckt.
  • Die Belegung einer Ladesäule muss im Fahrzeug – während der Fahrt – erkennbar sein und von der integrierten Navigationssoftware abgerufen werden. Ist keine integrierte Navigationssoftware verfügbar, so muss es die Option geben, die Onboard Unit mit dem Smartphone zu verbinden um externe Navigationssoftware wie ABRP o.ä. zu nutzen.
  • Bei mehr als 4 DC Ladesäulenanschlüssen, muss mindestens ein Anschluß für Fahrzeuge mit Anhängern oder LKW/ Busse befahrbar sein.
  • Ladeparks mit mehr als 4 DC Ladesäulenanschlüssen sind als solche in einer zentralen Datenbank zu verzeichnen.
  • Die Haltebucht an Ladestationen muss so beschaffen sein, dass auch ein normaler PKW mit Fahrradträger nicht den Verkehr in der Zufahrt behindert.
  • Wie auch im Roamingbereich der Mobilfunkanbieter ist pro Land innerhalb der EU eine (!) zentrale Datenbank aufzubauen, welche den Zustand alle DC und AC Ladesäulen in Echtzeit erfasst. Diese Datenbank muss als Mindeststandard von allen App-Anbietern genutzt und alle dortigen Informationen auch dargestellt werden. Als Mindestinformation gilt in Echtzeit: Anzahl Ladepunkte, Anzahl verfügbarer Ladepunkte, Dauer der aktuellen Belegung pro Ladepunkt, Fehlermeldungen bei defekten Ladepunkten. Zusatzinformation bei DC Ladesäulen: Infrastruktur (Toilette, Restaurant)
  • Die Ladesäulen in der Zentralen Datenbank werden von unabhängigen Prüfern überprüft – identisch zur Tankstellenprüfung. Anbieter, welche Änderungen (z.B. Ausserbetriebnahme) nicht melden, werden mit Konventionalstrafen belegt.
  • Neue Ladesäulen müssen nach Inbetriebnahme – spätestens aber nach zwei Monaten in der zentralen Datenbank gemeldet sein – andernfalls werden „Blockiergebühren“ vom Betreiber fällig.
  • Die Aktualisierung von Ladestationen darf nicht von einem Abomodell der Navigationssoftware abhängig sein und kostenlos dauerhaft erfolgen.
  • Ladeparks müssen in der Navigationssoftware des Fahrzeugs und in Apps als Filter auswählbar sein.
  • Werden spezielle Ladekarten verwendet – also kein EC/Kreditkarten als Bezahlung, so sind diese auch für europaweites Roaming freizuschalten. Ladekarten ohne europaweites Roaming müssen dies auf der Karte oder in der App klar dokumentieren.
  • Die Aktualisierung von Informationen über neue Ladestationen muss EU-weit funktionieren. Im aktuellen Land in Echtzeit – bei Grenzüberschreitung gilt die Echtzeitaktualisierung im jeweiligen Land.
  • Die Nutzung der Datenübertragung zwischen Fahrzeug und Ladeinformationen darf nicht von einem Abomodell abhängig gemacht werden und muss generell für alle E-Autos mit dem Kaufpreis abgegolten sein. Ist der vom Hersteller genutzte Anbieter nicht verfügbar, muss eine Roamingoption greifen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Ladeplanung auch ausserhalb der Netzverfügbarkeit des eigenen Anbieters funktioniert.
  • Alle Anbieter von Ladestationen müssen eine 24×7 Hotline anbieten, um im Fehlerfall (z.B. Verlust der EC Karte, Kabel wird nicht freigegeben usw.) die Ladesäule freischalten zu können.
  • Es muss die Option geben einen Ladepunkt über das Display der Ladesäule zu entriegeln
  • Tankstellen mit einem bestimmten Mindestumsatz sind verpflichtet mindestens 2 DC Ladepunkt mit mindestens je 150kW/h betriebsbereit bereitzustellen.

Laden

  • Die Ladeleistung ist an den Ladesäulen gut sichtbar angezeigt werden. Wird die Ladeleistung über mehrere Ladepunkte verteilt, so ist dies Teil der Anzeige z.B. 300KW/2
  • DC Ladepunkte sind mit einer Kameraüberwachung auszustatten um Vandalismus und Zerstörung zu vermeiden.
  • DC Ladesäulen müssen mit einer Straßenbeleuchtung versehen sein.
  • Der Nutzer ist via E-Mail und/oder SMS über das Ende des Ladens zu informieren.
  • DC Ladesäulen müssen mit ausreichend langen Kabeln ausgestattet sein
  • Ladesäulen müssen sowohl in Vorwärtsfahrt als auch in Rückwärtsfahrt erreichbar sein. Aus diesem Grund dürfen Ladesäulen nicht in Einbahnstrassen in schräg laufenden Parkbereichen aufgestellt werden.
  • Ladeparks mit mehr als 4 Ladepunkten müssen überdacht sein

Views: 42

Ladekarten – Risiken und wichtige Sicherheitstipps

Nun wäre es ja wirklich toll, wenn ich überhaupt keinen Artikel zu den Risiken von Ladekarten schreiben müsste und Sicherheitstipps deshalb gar nicht erforderlich wären.

Leider ist es aber anders im E-Auto Universum 🙁 Als IT Architekt kenne ich einige dieser Risiken und habe deshalb einige Tipps für Euch, wie ihr diese Risiken reduzieren könnt.

Einige Tipps haben nichts mit E-Mobilität zu tun, sondern rein damit, dass fast alle Ladekartenbetreiber eine entsprechende IT Infrastruktur nutzen, wo wir entweder eine Ladekarte und/oder eine App und auf jeden Fall ein Computerkonto benötigen.

verlorene Ladekarte

Wenn ihr eure Ladekarten in der Brieftasche oder im Auto aufbewahrt, so kann diese natürlich auch mal verloren gehen. Entweder sie fällt beim Laden aus der Tasche, oder das Auto wird gestohlen, oder ihr habt eure Brieftasche verloren, oder, oder, oder…. Es gibt viele Gründe.

Nun haben wir in der Regel aber nicht nur eine einzige Ladekarte – und was passiert, wenn eine oder sogar mehrere Ladekarten verloren gehen?

Nun sind das grundsätzlich natürlich nur max. ein paar hundert Euro – und es wird nicht gleich jeder Dieb einen E-LKW mit eurer Karte volltanken. Trotzdem müsst ihr nun natürlich die Karte sperren lassen. Und da stellt sich gleich die nächste Frage. Wisst ihr genau welche Ladekarten von welchem Anbieter in eurem Besitz sind und wie ihr den Anbieter im Notfall erreicht?

Deshalb:

Ab dem Zeitpunkt wo ihr die Karte verloren meldet, müsst ihr nämlich auch keine Rechnungen mehr dafür zahlen – und ihr könnt bei der Gelegenheit gleich eine neue Karte beantragen!

Es ist übrigens egal, ob ihr eine Karte oder eine App verwendet.

Beispiele für Anbieter, die keine Ladekarte, sondern nur eine App verwenden sind Tesla, Lichtblick, Elli oder Plugsurfing. Einige Anbieter bieten beide Verfahren an wie z.B. Lidl oder EWE-Go. Wichtig ist nur, dass ihr ein Smartphone mit NFC Funktionalität habt – wobei bei Tesla nur die Säulennummer eingegeben werden muss (wer noch kein Tesla Konto besitzt bitte unbedingt diesen Beitrag lesen).

Smartphone verloren oder gestohlen.

Wenn ihr euer Smartphone verliert, dann habt ihr natürlich ein grösseres Problem als die fehlende App an der Ladesäule. Inzwischen ist es schwieriger geworden Smartphones zu knacken – und für die meisten Diebe ist es schlicht zu aufwändig1in der Regel ist ein Reset auf Werkseinstellungen einfacher.

Dafür müsst ihr allerdings mit einem neuen Smartphone alle Apps neu installieren. Das Risiko, dass jemand euer Smartphone nutzt und über die App lädt ist gering, wenn ihr die generellen Sicherheitsmethoden eures Smartphones nutzt – siehe dazu auch die Hinweise des BSI.

Daneben kann es hilfreich sein, einen „Backup“ zu besitzen. Das kann auch das Smartphone des Partners oder das eigene Tablet sein. In der Regel kann man die Apps mehrfach auf unterschiedlichen Endgeräten installieren und sich dort mit dem jeweiligen Konto anmelden.

Kennwörter und Cyberangriffe

Das hat jetzt überhaupt nichts mit Elektroautos zu tun, aber: Alleine 2023 wurden fünf Energieversorgungsunternehmen Opfer eines Cyberangriffs2(Quelle). Und wer über Kreditkarte oder Bankeinzug abrechnet, dem kann ich nur dringend raten öfter mal die Kontoauszüge zu kontrollieren.

Vor allem aber sollte man sichere Kennwörter verwenden – entweder habt ihr einen Kennworttresor – oder ihr verwendet einen Algorithmus.

Bild – Unsicheres Passwort Foto: Tim Reckmann CC BY 20

Sehr hilfreich ist es z.B. sich einen Spruch zu merken. Aus „Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul“ wird dann EgGsmniM. Hängt noch eure Postleitzahl dran und ihr habt ein sicheres Kennwort. Da aber nicht überall das gleiche verwendet werden sollte kommt zum Kennwort noch Anfangs- und Endbuchstabe des Anbieters hinzu. Trennt die immer an der gleichen Stelle durch einen Punkt:

EgG.Ei.smniM54300

In dem Falle müsst ihr euch nur wenige Dinge merken – und ihr habt überall ein anderes, verdammt kompliziertes Kennwort. Wem das zu schwierig ist, der kann auch seine Kennwörter – dann natürlich ohne das Sprichwort – aufschreiben, also Elli: ….Ei…., Tesla …Ta…., Ecotap …Ep.

Views: 455

  • 1
    in der Regel ist ein Reset auf Werkseinstellungen einfacher
  • 2

Tesla Ladestationen für Fremdfabrikate

Tesla Ladestationen Montabaur

Artikel aktualisiert am 16.09.2024 Infos zur Blockiergebühr

Tesla hat 2021 sein vormals exklusives Ladenetz auch für Fremdfabrikate freigegeben. Allerdings gibt es bei der Nutzung einen kleinen Fallstrick.

Tesla bezeichnet die Ladestationen mit 1A – 1D, 2A-2D usw. Ich vermute, das die Ladeleistung von maximal 250 kW/h aufgeteilt wird, wenn mehrere Fahrzeuge an Station 1x stehen – konnte ich aber nicht verifizieren, habe jedenfalls bei 2A geladen, da 1B belegt war. Ladewerte waren mit (initial) 210 kW/h (mit Vorwärmen) ziemlich gut.

Es gibt keine Ladekarte – stattdessen läuft alles über die Tesla App. (Link für Android). Gezahlt wird mittels der in der App hinterlegten Kreditkarte.

Damit es aber funktioniert, muss man vorher ein Konto in der App angelegt haben, dann wählt man in der App die Ladestation und die Säule aus und dann hängt man am Fliegenfänger der schlecht programmierten App!

Um den Ladevorgang zu starten, ist eine Rechnungsadresse erforderlich – allerdings werden nur Adressen in USA akzeptiert!

Das Feld mit der Landesauswahl ist ausgegraut und kann nicht geändert werden – dabei ist egal, ob eine geschäftliche, oder private Adresse ausgewählt ist.

Wer jetzt dringend laden muss, hat ein Problem!

Die Lösung: Gebt irgendeine nicht existierende US Adresse ein – schon könnt ihr den Ladevorgang starten – zur Vereinfachung hier eine nicht existierende Fakeadresse:

Adresse: 203 East 50th St., Suite 1157
Bundesland: New York Postleitzahl: 10022

Geschäftskunden sollten sich aber bei Tesla melden, wenn die Geschäftsadresse aus steuerlichen Gründen erforderlich ist. Privatanwender können mit obiger Lösung weiter leben, da die Geschäftsadresse nur auf der – per Mail versendeten – Rechnung landet und die Abrechnung eh über die Kreditkarte erfolgt.

In den einschlägigen Foren bei Tesla wurde das wohl auch diskutiert, und es gibt dort wohl auch einen „Workaround“ für Geschäftskunden.

Views: 183

  • 1
    ganz ehrlich: selbst freitags nachmittags am Ende der Ferien habe ich nicht mehr als 12 Ladepunkte belegt gesehen.